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CADA move
Carolin & Daniel

Schlossweg 6 / 1

5310 Mondsee

+43 660 3936112
cada.move@gmail.com

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gerne können Sie auch über unser Formular einen Termin vereinbaren...

Vielen Dank! Wir werden Ihre Anfrage ehestmöglich bearbeiten.

Bitte beachten Sie:

Eine Absage sollte nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch

24 Stunden vor der Behandlung erfolgen.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider

privat in Rechnung stellen.

Detailliertere Behandlungsbedingungen entnehmen Sie bitte hier:

  • Was soll ich zur 1. Therapieeinheit mitbringen?
    Mitzubringen sind bitte: - eine ärztliche Überweisung - (falls vorhanden) Befunde von bereits durchgeführten Untersuchungen (Röntgen, MRI, CT) - ein großes Badetuch für die Therapieliege - bequeme Kleidung
  • Warum Brauche ich einen Verordnungsschein für die Physiotherapie?
    Für Ihre physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin/dem Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten - eine medizinische Diagnose - die Anzahl der Behandlungseinheiten und - die verordnete Behandlung beinhalten. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer PhysiotherapeutIn ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer PhysiotherapeutIn mit.
  • Wie funktioniert das mit der Bezahlung?
    Ihre PhysiotherapeutIn stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Folgende Zahlungsmodi sind möglich: - Barzahlung - Bezahlung mit Bankomat/Kreditkarte - Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Wir, als Ihre PhysiotherapeutInnen, haben keinen Kassenvertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen somit die Kosten mit der behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigem Kostenzuschuss an. Angaben zu dem erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
  • Wie funktioniert die Kostenrückerstattung meiner Krankenkasse?
    Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie normalerweise eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung - dies ist aber derzeit aufgrund von COVID-19 bis auf Widerruf nicht nötig. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsgemäßen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten, aufgrund der gleichzeitig mit der Verordnung vorgelegten bezahlten Honorarnote. Die ÖGK ersetzt Ihnen ca. 50% des mit den freiberuflich tätigen VertragsphysiotherapeutInnen festgelegten Tarifes.
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